
„Es gibt keine Definition für einen nachhaltigen Fonds“ #28 mit Thomas Richter
Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Das scheint auf die Regulierung zuzutreffen, mit denen Kriterien für nachhaltig ausgerichtete Fonds festgelegt werden. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fondsverbands BVI, spricht im Hedgework-Talk mit Uwe Lill aufgrund zahlreicher, teils widersprüchlicher Regelwerke von einem „babylonischen Durcheinander“. Beispielsweise dürfen Fonds, die nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung heute als „nachhaltig“ bezeichnet werden, – nach aktuellem Stand – ab August 2022 nicht im Sinne der Finanzmarktrichtlinie MiFID II als „nachhaltig“ verkauft werden. Viele offene Fragen bestehen nach Ansicht von Richter auch bei der sozialen Taxonomie, die gerade verhandelt wird. „Hier geht es um ethische...