„Es gibt keine Definition für einen nachhaltigen Fonds“ #28 mit Thomas Richter

Shownotes

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Das scheint auf die Regulierung zuzutreffen, mit denen Kriterien für nachhaltig ausgerichtete Fonds festgelegt werden. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fondsverbands BVI, spricht im Hedgework-Talk mit Uwe Lill aufgrund zahlreicher, teils widersprüchlicher Regelwerke von einem „babylonischen Durcheinander“. Beispielsweise dürfen Fonds, die nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung heute als „nachhaltig“ bezeichnet werden, – nach aktuellem Stand – ab August 2022 nicht im Sinne der Finanzmarktrichtlinie MiFID II als „nachhaltig“ verkauft werden. Viele offene Fragen bestehen nach Ansicht von Richter auch bei der sozialen Taxonomie, die gerade verhandelt wird. „Hier geht es um ethische Standards, da kann man keinen Konsens verordnen“, sagt Richter.

Im Hedgework Talk hören Sie außerdem:

  • weshalb 2021 ein außergewöhnlich gutes Jahr für die Fondsbranche in Deutschland war
  • welche Rolle Zuflüsse in nachhaltig ausgerichtete Fonds für die Fondsbilanz gespielt haben
  • warum andere Länder nicht „nachhaltiger“ sind trotz eines höheren Anteils an ESG-Fonds
  • warum die zahlreichen ESG-Regulierungen nicht für mehr, sondern für weniger Klarheit sorgen
  • welche Rolle der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine für die Diskussion der sozialen Taxonomie spielt.

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